Die Globalisierung hat tiefgreifende Auswirkungen auf alle Bereiche unseres Geschäftslebens. Steuern sind keine Ausnahme. Ob Unternehmen oder Privatperson mit internationalem Bezug, wir beraten Sie umfassend und kompetent.

Schwerpunkte unserer auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerrechtspraxis sind die Strukturierung von Inlandsinvestitionen aus dem Ausland und Auslandsinvestitionen in Deutschland. Wir erstellen steuerrechtliche Bewertungen zur Planung eines grenzüberschreitenden steuerrelevanten Sachverhaltes oder begleiten unsere Mandanten bei internationalen Aktivitäten. Wir erwirken verbindliche Auskünfte und verhandeln mit den Finanzbehörden.

Der grenzüberschreitende Handel birgt regelmäßig die Gefahr der Doppelbesteuerung. Um dieses Risiko zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren, verfügen wir über besondere Expertise in den Themen Verrechnungspreisen, Lizenzen und Umstrukturierungen zwischen verbundenen Unternehmen. Wir beraten unsere Mandanten bei internationalen Steuervergleichen sowie in allen Umsatzsteuerlichen, Zoll- und außenwirtschaftlichen Fragen.

Unsere Expertise im internationalen Steuerrecht umfasst:

  • Grenzüberschreitende Investitionen (inbound/outbound)
  • Grenzüberschreitende Unternehmensumstrukturierungen und Rechtsformwechsel
  • Grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen
  • Verrechnungspreise und Verrechnungspreismanagement
  • Expatriierung und Einwanderung von natürlichen und juristischen Personen, Wegzugsbesteuerung
  • Hinzurechnungsbesteuerung
  • Grenzüberschreitende Nachfolgeplanung
  • Ausländische Familienstiftungen und Trusts
  • Verständigungs- und Schiedsgerichtsverfahren
  • Internationaler Austausch von Informationen
  • Steuerstreitigkeiten einschließlich Vertretung vor Gerichten
  • Vertretung und Verteidigung in Beihilfeverfahren in Steuersachen