Unsere professionelle Beratung im Sozialversicherungsrecht umfasst alle unternehmensrelevanten Bereiche. Wir sind uns bewusst, dass das Sozialver-sicherungsrecht eng mit dem Steuerrecht, dem Zivilrecht, dem Arbeitsrecht, dem Wirtschaftsverwaltungsrecht und dem Strafrecht verbunden ist.

Unsere Beratung und Vertretung im Sozialversicherungsrecht deckt alle unternehmensrelevanten Bereiche ab. Das Sozialversicherungsrecht ist besonders eng verzahnt mit dem Steuerrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Strafrecht. Mit unserer Expertise in verschiedenen Bereichen gelingt es uns, die Schnittstellen dieser Bereiche zutreffend zu erkennen, Sie entsprechend zu beraten und letztlich in Ihrem Interesse zu vertreten. Risiken wie Pflegebedürftigkeit, Krankheit, Mutterschaft, Berufskrankheit, Arbeitsunfall, Erwerbsminderung, Arbeitslosigkeit, Alter und Tod sind existenziell und bedürfen Versicherungen, die wir rechtlich für Sie begleiten.

Mit unserer Kompetenz im Sozialversicherungsrecht unterstützen wir Sie außerdem bei entsprechenden Betriebsprüfungen.und in vielen weiteren Fragen, etwa rund um das Thema Sozialversicherungspflicht und Scheinselbständigkeit. Im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung gilt die Prävention als oberste Prämisse. Dafür ist erforderlich, dass Sie professionelle Unterstützung zur Bewältigung der komplexen solzialrechtlichen Gesetze heranziehen.

Unsere Leistungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts:

  • Begleitung von sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen
  • Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Spezialfragen, zum Beispiel im Bereich Scheinselbständigkeit, unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung
  • Begleitung von Widerspruchsverfahren und Klageverfahren
  • Statusfeststellungsverfahren